BfS

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann von folgenden Personen
erworben werden:

  • Freiberuflich und selbstständig Tätige
  • Personengesellschaften des Handelsrechts
  • Juristische Personen des privaten Rechts
    (dazu zählen auch Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder)
  • Andere Arbeitgeber

Es gibt 2 Arten der Mitgliedschaft:

  1. Die Vollmitgliedschaft
    (mit Anrecht auf die Kollektiv-Konditionen und auf alle sonstigen Verbandsleistungen)
    kostet einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25 EUR.

  2. Die Fördermitgliedschaft (mit Anrecht auf die Kollektiv-Konditionen)
    kostet einen Einmal-Mitgliedsbeitrag von 75 EUR.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.


Hier können Sie die Beitrittserklärung ausdrucken.

Hier können Sie die Satzung ausdrucken.

 


BfS Nürnberg